Bebauungsplans „Lederfabrik“ im Ortsteil Wolfenhausen - Erlass

Bebauungsplans „Lederfabrik“ im Ortsteil Wolfenhausen - Erlass

Amtliche Bekanntmachung

Bauleitplanung im Marktflecken Weilmünster

Bebauungsplans „Lederfabrik“ im Ortsteil Wolfenhausen

Hier: Erlass einer Veränderungssperre, Bekanntmachung gemäß § 16 BauGB

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 18. März 2024 zur Sicherung der mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Lederfabrik“ im Ortsteil Wolfenhausen verfolgten städtebaulichen Ziele eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch beschlossen.

Die Veränderungssperre tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung über die Veränderungssperre wird im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Rathaus Alte Schule, Rathausplatz 4 in 35789 Weilmünster, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Weilmünster, den 03.04.2024

Der Gemeindevorstand des
Marktfleckens Weilmünster

(Koschel)
Bürgermeister

 

Übersichtskarte:

Lage und Abgrenzung des Änderungsbereichs für den Bebauungsplan „Lederfabrik“ im Ortsteil Wolfenhausen

veraenderungssperre 2042024 lagekarte